Unsere Immobilien-Referenzen:
Verkauf / Vermietung von Immobilien
Wollen Sie Ihr Haus verkaufen?
Auf der Karte ist ein Ausschnitt der Ostschweiz, auf dieser Karte ist jede Liegenschaft ersichtlich, die unsere Unternehmung verkaufen oder vermieten durfte. Im Bereich „Haus Verkaufen“ sind wir jedoch tätig vom Bodensee über das Rheintal bis zum Alpstein, also in der ganzen Ostschweiz. Gerne teilen wir Ihnen auf Wunsch weitere Kunden mit, deren Immobilien wir verkaufen durften.
Vielleicht haben wir Ihr Haus sogar schon einmal verkauft?
Möchten Sie eine Anfrage für den Verkauf Ihres Hauses oder Einfamilienhaus machen? Hier geht es zum Formular.
5 Tips zum Hausverkauf
#1
Falls in der aktuellen Situation überhaupt schon planbar, sind Hypotheken der Immobilie kurzfristig (SARON) abzuschliessen. Das „Mitverkaufen“ einer Hypothek drückt auf den Preis, was am Ende der Vorfälligkeitsentschädigung (Entschädigung an die Bank) mindestens gleich kommt.
#2
Überlegen Sie sich passende Übergabetermine an den Käufer. Auch bei einem gut verkäuflichen Haus ist im Verkaufsprozess rasch ein halbes Jahr vergangen. Der Übergabetermin eines Hauses liegt oft Monate nach der Vertragsunterzeichnung auf dem Grundbuchamt. So besteht auf beiden Seiten Rechtssicherheit, während sich die Hausverkäufer um die Räumung kümmern und die Käufer um die allfällige Wohnungskündigung.
#3
Während dem Verkauf bewohnte Gebäude lassen sich natürlich nicht für kommende Besichtigungen räumen. Eine sinnvolle Wohnungseinrichtung ist sogar vorteilhaft. Allerdings gilt klar die Regel: „Weniger ist mehr!“
Übernutzte Räume mit Gegenständen auf allen Abstellflächen hinterlassen bei Vorzeigungen der Immobilien ein einengendes Gefühl. „Feng Shui“ ist in aller Munde, ob man daran glaubt oder nicht…
Also frühzeitig mit dem „Ausdünnen“ beginnen, um das „Bauchgefühl“ positiv zu beeinflussen.
#4
Wer verkauft das Haus? Der eigene Verkauf über das Internet erscheint einfach. Internet-Inserat aufschalten, vorzeigen und dann läuft das schon…
Die Wahrheit ist um einiges umfangreicher. Selbst wenn man über eine aktuelle Liegenschaftsbewertung verfügt, kann sich das Marktergebnis abweichend entwickeln. Eigentümer tendieren ausserdem zu einer Überbewertung des Eigenheims. („my home is my castle“) — oder „Das Haus liegt doch an einer so schönen Lage“
Ein erfahrener (!) Vermittler (Makler) kann neutraler und glaubwürdiger auftreten und bleibt auch bei rechtlichen Fragen ein verlässlicher Ansprechpartner.
#5
War die Liegenschaft lange in Familienbesitz oder besteht eine klare Wertvermehrung seit dem damaligen Kauf?
In diesem Fall ist der kommende Steuerbetrag für die Grundstückgewinnsteuer eine ernstzunehmende Komponente für die finanzielle Berechnung. Bei einer hohen bestehenden Belastung mit Hypotheken kann dies sogar zu finanziellen Engpässen führen. Kaum einem Eigentümer ist bewusst, dass man grundsätzlich Rechnungsbelege von wertvermehrenden Investitionen „ewig“ (bis zum Verkauf) aufbewahren sollte. Die 10-jahres Regel gilt hier nicht. Ein erfahrener Makler kann Ihnen bei dieser Kalkulation weiterhelfen. Er kennt auch die kantonalen Gegebenheiten.